Adresse: Holstenbrücke 2, 24103 KielTelefon: 0431 - 22 18 15 20

E-Mail: ed.tlawnasthcer-repeoh%40ielznakTelefax: 0431- 22 18 15 22

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Kanzlei für Personenschadensrecht

Arzthaftung - Verkehrsunfall - Arbeitsunfall - Geschädigte von Straftaten

Rechtsanwalt Axel Höper ist als Fachanwalt für Medizinrecht in allen Fällen von Personenschäden und Personengroßschäden für Sie tätig. Er kümmert sich dabei um die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Schädigern und deren Haftpflichtversicherungen.
Wenn die Gesundheit eines Menschen Schaden nimmt, können ganz unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen sein. Denn die Ursachen für einen Personenschaden sind so mannigfaltig wie das Leben selbst: fehlerhafte Behandlung im Krankenhaus, Verkehrs- oder Arbeitsunfall etc.
Es stellen sich dann eine Reihe von Fragen: Wie hoch ist das Schmerzensgeld? Wie berechne ich den Haushaltsführungsschaden? Wie hoch ist der Erwerbsschaden? Was ist, wenn meine Erwerbsfähigkeit in einigen Jahren nach dem Unfall sich unfallbedingt verschlechtert?
Sollte es sinnvoll oder notwendig sein, vertritt Rechtsanwalt Höper Geschädigte auch im Strafverfahren. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist er in beiden Rechtsgebieten zu Hause. Als Strafverteidiger weiß er worauf es in einem Strafverfahren ankommt. Dieses Wissen kommt auch Geschädigten zu Gute. Die Vertretung von Geschädigten und Zeugen u.a. im Nebenklage- und Adhäsionsverfahren gehört deshalb ebenso dazu wie die Vertretung vor den Zivilgerichten.
Je eher Sie einen kompetenten Rechtsanwalt beauftragen, desto sicherer können Sie sein, kein Geld zu verschenken.